Wie du dich vor dem verführen hüten, auch wie du dich gegen die verführten Häuw und Stich verhalten solt.
DIew eil du nun bißher verstendlichest unnd einfeltig gehört hast, wie du deines gegenmans Häuw aufffangen, abtragen, und behendiglich nach Fechten solt, so ist nun fur das ander auch nötig zu wissen, wie du dich gegen die so dir die Häuw verzucken, in solcher versatzung damit du nicht verführest werdest) halten solt, dann ist dein gegenfechter etwas erfahren und geübt, so wirt er die häuw (wo er dein steiffes versetzen mercken wirt) nicht alwegen antreffen lassen, sonder wirt dir die verzucken, umbwechseln, und dich verfehlen lassen, Derenhalben damit du von solchen nicht betrogen, sondern zu vor kommen mögest, will ich dir solches durch nach gesetzte Regel erkleren.
Also und fürs erste mercke dises, nemlich das du in allem versetzen, nicht uber spannen weite von dem Puncten in welchem du dein versatzung führest, mit derselbigen zur seiten (es sey ubersich oder undersich) aus fahrest, sonder das du alwegen mit deinem geFeß einer guten spannen oder eines werkschuchs weite, im gezirck umb den Puncten dein versatzung herumb bleibest, dieweil aber dein leib mit solcher versatzung nicht alzeit gnugsam bedeckt oder verwahrt ist, so soltu das uberige theil deines leibs mit außtretten oder mit gebucktem Kopff die Blöß aus seinem hauw, von seiner klingen entzucken oder entziehen, also das du dein geFeß mit ausgestrecktem Arm alzeit vor dir führest, als ein Schilt, und wo er also herhauwet oder sticht, demselbigen die Lang schneid entgegen wendest, und dein Kopff unnd gesicht von seiner klingen hinder die deine entziehest, wo er aber so gahr nider stechen würde, so soltu nicht allein mit dem Wehr