gefochten werden, als alhie mit dem Schwerdt, und aber bißher in den zweyen vorgehenden Capiteln, von beiden stucken gnugsamer bericht geschehen, so erfordert alhie ferner die ordnung, das auch von dem dritten theil und stuck erklerung gethan werde, welches ist auff was weiß alles Fechten soll volbracht werden, das denn fürnemlich beschicht durch drey stuck, den Anfang das Mittel und Endt wie oben angezeigt. Demnach aber der Anfang durch zweierley underschiedlich stuck soll und muß gemacht werden, nemlich aus und von den Legern, als aus dem die häuw ihren anfang nemen, sagen, wie vil seind erzehlen, unnd wie sie volnbracht sollen werden, erkleren. Die Hut oder Leger aber seind ein zierlich, aber doch nothwendig, stellung und geberd des gantzen leibs mit dem Schwerdt, in welche sich der Fechter so er, wie offt geschicht, ehe dend sein gegenpart zu ihm kompt auff den platz, stellet und Legert, damit er nit unversehens von ihm ubereilt und verletzt, sonder er in hieraus erwarten in acht haben, unnd als bald er zu ihm kompt, mit vortheil und gewisser geschwindigkeit angreiffen unnd zuhauwen, und sich also gegen seinem widerpart Legern, das er ohn schaden zu ihm nit einhauwen könne, sondern entweders, so er nach seiner Blösse arbeitte, sich blos geben müsse, und er ihm also die vermeinte zuhabne Blöß mit einem zu oder umbtritt entziehen, oder im auff das wenigst so er aus seinem vortheil hiedurch gereitzet, sein Kling ausnemen, in verhindern, und in in seiner arbeit stecken könne. Die Leger oder Huten aber, haben wie dan auch droben bemelt ihren ursprung aus der theilung des Mans, Dann wie der Mann in vier quatier Ober, Under, Recht un Linck getheilt, so seind der Blössen auch vier darauff der gegenfechter fürnemlich zutreffen, und wie vier Blösse, also seind auch gleichfals viererley Haubtleger oder Huten, daraus die andern alle herkommen und entspringen, als der Ochs, Pflug, Tag, und Olber, die andern aber so hieraus entstehn, seind Zornhut, Langort, Wechsel, Nebenhut, Eisenport, Hengetort, Schlüssel, Einhorn, davon denn ordenlich und kurtzlich soll gehandelt werden.
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