deinem stich antriffst, wider gegen seinem herfliegenden Wehr (wo er anders hauwen oder stechen würde) verwendest, dann so bald er deines nachreisens gewahr wirdt, wirt er als bald mit seiner Wehr wider zu der deinen eilen, unnd hieneben zugleich deiner gegebenen Blöß (so du mit solchem nachreisen unnd zulangen geöffnet hast) zu eilen und die anfallen, welches du ihm als dann mit gegen schneiden Verwenden wider absetzen abschneiden und nemen kanst.
Item bindestu ihm mit deiner kling an die seine, so merck und fühl als bald er mit seiner abgeht von dem band umb zuschlagen, oder zu einer andern seiten zu stechen, so folg ihm (in dem er ab geht) mit einem stich gerad zugegen seinem leib, und wende die Lang schneid beide im hinein ste=[!] stechen und im heraus fahren, alwegen gegen seiner kling, also ist hie fühlen nicht anders dann brieffen, empfinden, wie und wann er von deinem band abgehn wil, das du ihm als bald unnd behend könnest und wissest sicher nach zu folgen, wie im Schwerdt auch gemelt.
Bleiben unnd Zucken bistu auch hie vor im Schwerdt gelehrt, Wenden aber ob du wol solches hievor auch gelehrt, so ist solches doch hie anders zugebrauchen, und das also, so offt du deinem widerpart anbindest in die mitte seiner klingen, so solt du von dannen ohn sondern vortheil nicht abgehn, ursach er möchte dich mit nachreisen ubereylen wie hievor gelehrt, sonder bleibe hart mit dem band an seiner klingen, und wende die halb schneid oder den vordern ort einwerts gegen seinem leib, unnd setz an, wehret er das und truckt dir die kling zur seiten aus, so zuck behend unden durch, und stich mit einem abtrit zur andern seiten.
Wo er dirs aber nicht zur seiten außführet, sonder als bald er dein einwenden merckt, tringt er mit einem stich stracks für ihm hin zu deinem leib, wirstu solches gewahr, so bleib gleichwol mit deinem ort an seinem leib, und wende mit deinem gefeß sampt der langen schneide undersich wider gegen seiner klingen, wind ihm also seinen ort aus, unnd tring ferner mit dem stich uber