rechten beyn / Hawt er zu deinr lincken blösse / In des biege uff dein lincke / Spring wol uff ihn / leg dein hand vest an sein rechte / far mit dem ghültz innwendigs übers glenck seinr rechten hand / reiß starck zur rechten.
¶ Bruch.
Hat er dein handt also beschlossen / so sencke dein messer gegen seiner lincken seitten uff das seine / far mit deim lincken arm über bede messer / reiß zur lincken / so nimpst ihms messer.
Fechten im Bucklier oder Rodeln.
Die Erst Regel mit dem Bucklier / auß dem Oberhaw.
Wann du den oberhaw treibst zu dem mann / so setze deinen knopff innwendig auff deinn schilt zu deinem daumen / und stich ihm von unden uff zu seinem gesicht / und wind gegen seinem schwerdt / unn laß überschnappen. Das geht zu beden seitten.
II.
Auß dem Underhaw. Wann er dir oben zuhawt von seiner rechten achseln / so wind gegen ihm auff dein lincke seitten / gegen deinem schilt / so stehstu in zweyen schilten / und winnd dann auff dein rechte seitten / und greiff ihm nach dem maul / weret er das / und helt seinn schilt / so nim das linck beyn / Das geht auch zu beyden seitten.
III.
Auß dem Wechselhaw. Streich von der lincken seiten auß dem Bucklier / fast übersich in sein schwerdt / und hawe ihm dann von der lincken seitten zum haupt / und wind bloß / und stoß ihm nach dem maul / hebt er mitt dem schilt und schwerdt / und weret das / haw lang nach seim rechten beyn / Brauchs zu beden seiten.
IIII.
Auß dem mittelhaw. Mach die Zwir zu beden seitten / und