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Difference between revisions of "Page:Gründtliche Beschreibung der Kunst des Fechtens (Joachim Meÿer) 1570.pdf/282"

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ein gewaltigen Zornhauw gegen seiner Lincken, in dem und ehe dann solcher hauw den halben weg gelauffen, so wende die halb schneid noch in der lufft dieweil die klingen im herfahren ist, gegen ihm einwerts, das es scheinet gleichsam du ihm zum gesicht stechen woltest, eben mit solcher verwandlung in der lufft erholest du dich zu einem andern Hauw, welchen du als dan erst volkomen auch durch sein Lincke thun solt, es sey unden oder oben durch.
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<section begin="1"/>ein gewaltigen Zornhauw gegen seiner Lincken, in dem und ehe dann solcher hauw den halben  
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weg gelauffen, so wende die halb schneid noch in der lufft dieweil die klingen im herfahren ist,  
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gegen ihm einwerts, das es scheinet gleichsam du ihm zum gesicht stechen woltest, eben mit solcher  
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komen auch durch sein Lincke thun solt, es sey unden oder oben durch.<section end="1"/>
  
In summa wiltu den Mann Oben rühren, so wincke oder trauwe zu voren Unden, oder wilt du ihn zur Linck treffen, so trauwe ihm zu erst gegen seiner Rechten, auff das er mit seiner Wehr hernach wischen muß, und dir also zur andern seiten raum gebe, wie solches in stucken weiter gelert wirt werden.
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In disem verführen nun ist das ander, so mit den geberden volbracht begriffen, aus welchen beiden stucken vil und mancherley wunderliche stuck gefochten werden, damit du aber solches verführens mit geberden ein eigentlichen verstand nemen mögest, wil ich dir solches etwas weitleuffiger durch Exempel und sonst erkleren, dieweil aber das verführen mit geberden, wie auch mit der Wehr in summa nichts anderst ist, dann ein hauw oder stuck also zeigen unnd auff ein andere weiß vollenden, so mußtu hie das Reitzen, Nemen und treffen, davon du hievor im Dusacken gelert bist, wol mercken und betrachten.
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Dann alle reitzung mit geberden oder sonst, wirt erstlich dahin gericht, das du ihn auff bringest aus seinem vorheil zu hauwen oder stechen, so bald er dann herhauwet oder sticht, das du im zum andern sein hauw (darzu du ihn auffbracht hast durch dein reitzen) mit gewalt auffhaltest oder aufnemest, und ihn dermassen schwechest, auff das du ihm zum dritten ehe er sich wider erholet in wol ohn schaden rühren und erlangen könnest, als dann ob er sich schon wider erholet du mit schirmstreichen eben als bald wider fertig seyest im zubegegnen, als er kommen kan, doch
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Latest revision as of 20:39, 14 June 2021

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ein gewaltigen Zornhauw gegen seiner Lincken, in dem und ehe dann solcher hauw den halben weg gelauffen, so wende die halb schneid noch in der lufft dieweil die klingen im herfahren ist, gegen ihm einwerts, das es scheinet gleichsam du ihm zum gesicht stechen woltest, eben mit solcher verwandlung in der lufft erholest du dich zu einem andern Hauw, welchen du als dan erst vol komen auch durch sein Lincke thun solt, es sey unden oder oben durch.

In summa wiltu den Mann Oben rühren, so wincke oder trauwe zu voren Unden, oder wilt du ihn zu Linck treffen, so trauwe ihm zu erst gegen seiner Rechten, auff das er mit seiner Wehr hernach wischen muß, und dir also zur andern seiten raum gebe, wie solches in stucken weiter gelert wirt werden.

In disem verführen nun ist das ander, so mit den geberden volbracht begriffen, aus welchen beiden stucken vil und mancherley wunderliche stuck gefochten werden, damit du aber solches verführens mit geberden ein eigentlichen verstand nemen mögest, wil ich dir solches etwas weit leuffiger durch Exempel und sonst erkleren, dieweil aber das verführen mit geberden, wie auch mit der Wehr in summa nichts anderst ist, dann ein hauw oder stuck also zeigen unnd auff ein andere weiß vollenden, so mustu hie das Reitzen, Nemen und treffen, davon du hievor im Dusacken gelert bist, wol mercken und betrachten.

Dann alle reitzung mit geberden oder sonst, wirt erstlich dahin gericht, das du ihn auff bringest aus seinem vorheil zu hauwen oder stechen, so bald er dann herhauwet oder sticht, das du im zum andern sein hauw (darzu du in auff bracht hast durch dein reitzen) mit gewalt auff haltest oder außnemest, und ihn dermassen schwechest, auff das du ihm zum dritten ehe er sich wider erholet in wol ohn schaden rühren und erlangen könnest, als dann ob er sich schon wider erholet du mit schirmstreichen eben als bald wider fertig seyest im zubegegnen, als er kommen kan, doch