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sey zu ring umb, und alß tieff daß Sie ihn biß an den Nabel geht, darinn soll er stehn, und darauß gen die Frauen kämpffen, und soll ein wer haben, nemlich ein stecken förderlichen zweyer Manns daumen dick, und einer Ellen lang, der soll er 3. haben und ie einen nach dem andern brauchen, durch sein Grißwartten.

Item, die Frau soll haben ein Heßlein stecken von einer Sommerlatten eines Jahrs alt, und soll auch einer Ellen lang seyn in und vor der Hand, gleich des Manns stecken lang, und forn dran soll gebunden sein ein Wacke von einem stein, der eines Pfund schwer sey, und soll zusammen umwunden seyn in einem Stauchen /: stangen :/ mit einem Schweinen oder roßen riemen, ie Kolben weiß, und der soll Sie auch 3 haben, und ie einen nach den andern gebrauchen, durch ihren Grißwartten.

Item, wenn der Mann nach der Frauen schlägt, und mit dem schlage mit seiner Hand oder Arm die Erden rühret, so hat er ein stange verlohren, daß ist, ein mahl die Sicherheit verlohren, thut er das zum andern mahl so hat er aber eine stange verlohren, die ander sicherheit, und Thut er das zum dritten mahl, so hat er gantz verlohren, den Kampff, daß die Frau über ihn mag laßen richten zum Tode, ob Sie will, oder mit ihrem willen laßen teydingen, und dar-