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Difference between revisions of "Page:Gründtliche Beschreibung der Kunst des Fechtens (Joachim Meÿer) 1570.pdf/59"

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'''V'''Erkehren ist / binde deinem widerpart gegen seiner Lincken an sein Schwerdt / vnnd stoß in dem es rúrt den Knopff vnder dein rechten Arm durch / entziehe jhm zůgleich dein Kopff wol auß dem streich gegen deiner Rechten / truck volgends sein Kling oder Arm mit geschrenckten henden von dir / vndersich damit du jhn zwingst das er nit mehr arbeiten kann / machst aber dir blatz nach deinem gefallen arbeiten.
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'''V'''<small>Erkehren ist, binde deinem widerpart gegen seiner Lincken an sein Schwerdt, unnd stoß in dem es rürt den  
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Kopff under dein rechten Arm durch, entziehe ihm zugleich dein Kopff wol auß dem streich gegen deiner Rechten,
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'''V'''Mbschnappen ist zweyerley / das eine / wann du wie jetzt bemelt jhm mit verkeren auff sein Arm oder Klingen kommen / so halt jm sein Klingen oder Arm / mit kreutzstangen steiff vnder dir / vnnd laß vnder des die klingen vmbschnappen seinem Kopff .
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'''V'''<small>Mbschnappen ist zweyerley, das eine, wann du wie jetzt bemelt ihm mit verkeren auff sein Arm oder Klingen  
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kommen, so halt im sein Klingen oder Arm, mit kreutzstangen steiff under dir, unnd laß under des die klingen  
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umbschnappen seinem Kopff zu.</small><section end="2"/>
  
Das ander / so er aber dich mit verkeren vndersich getrungen hat / so weich jhm mit dem Lincken fůß gegen seiner Rechten / vnd greiff zůgleich mit dem Knopff oben vber sein rechten Arm / ruck den vndersich / vnd laß vnder seiner Klingen mit kurtzer schneid gegen seinem Kopff herfúr vmbschnappen / das dir dein hendt kreutzweiß vber einander kommen.
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<section begin="3"/><small>Das ander, so er aber dich mit verkeren undersich getrungen hat, so weich ihm mit dem Lincken fuß gegen seiner  
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Rechten, und greiff zugleich mit dem Knopff oben uber sein Rechten Arm, ruck den undersich, und laß under
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seiner Klingen mit kurtzer schneid gegen seinem Kopff herfür umbschnappen, das dir dein hendt kreutzweiß uber
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einander kommen.</small><section end="3"/>
  
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'''F'''Ehlen kann ein jeder wol / aber solches mit fúg vnd zů gelegner zeit nútzlich zůgebrauchen / weis allein ein wolgeúbter Fechter / Derowegen wiltu mit vortheil ein Fehlstreich thun / das du ein andern daraus erholen mógest / son nim war. Wann du einer Blós einhauwest / vnd dir dein widerpart versetzen will / das du den Hauw nit rüren sonder ablauffen last / vnd hauwest einer andern Blós zů / als einem exempel. Im zůgang komm in rechten Zorn / vnd als bald du jhn kanst erlangen / so trit vnd hauwe dem lincken Ohr biß an sein Schwerdt / in dem Hauw aber / ehe vnd denn es rúret / so erhebe den Knopff vnd laß die kling neben seiner Lincken fehl ablauffen / vnd zůck vmb den kopff / als dann hauwe jm zůr andern seiten / aussen vber sein rechten Arm seinem Kopff.
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'''F'''<small>Ehlen kan ein jeder wol, aber solches mit fug und zu gelegener zeit nützlich zugebrauchen, weis allein ein wol
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geübter Fechter, Derowegen wiltu mit vortheil ein Fehlstreich thun, das du ein andern daraus erholen möge[st],<ref>The "st" ligature is inverted.</ref>
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so nim war. Wann du zü[!] einer Blös einhauwest, und dir dein widerpart versetzen will, das du den Hauw  
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nit rüren sonder ablauffen last, und hauwest zu einer andern Blös zu, als zu einem exempel. Im zugang komm  
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in rechten Zorn, und als bald du ihn kanst erlangen, so trit und Hauwe dem lincken Ohr zu biß an sein Schwerdt,
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in dem Hauw aber, ehe und denn es rüret, so erhebe den Knopff und laß die kling neben seiner Lincken fehl ablauffen,
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und zuck umb den kopff, als dann Hauwe im zur andern seiten, aussen uber sein rechten Arm zu seinem Kopff.</small><section end="4"/>

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Verkehren.

VErkehren ist, binde deinem widerpart gegen seiner Lincken an sein Schwerdt, unnd stoß in dem es rürt den Kopff under dein rechten Arm durch, entziehe ihm zugleich dein Kopff wol auß dem streich gegen deiner Rechten, truck volgends sein Kling oder Arm mit geschrenckten henden von dir, undersich damit du ihn zwingst das er nit mehr arbeiten kann, machst aber dir blatz nach deinem gefallen zu arbeiten.

Umbschnappen.

VMbschnappen ist zweyerley, das eine, wann du wie jetzt bemelt ihm mit verkeren auff sein Arm oder Klingen kommen, so halt im sein Klingen oder Arm, mit kreutzstangen steiff under dir, unnd laß under des die klingen umbschnappen seinem Kopff zu.

Das ander, so er aber dich mit verkeren undersich getrungen hat, so weich ihm mit dem Lincken fuß gegen seiner Rechten, und greiff zugleich mit dem Knopff oben uber sein Rechten Arm, ruck den undersich, und laß under seiner Klingen mit kurtzer schneid gegen seinem Kopff herfür umbschnappen, das dir dein hendt kreutzweiß uber einander kommen.

Fehlen.

FEhlen kan ein jeder wol, aber solches mit fug und zu gelegener zeit nützlich zugebrauchen, weis allein ein wol geübter Fechter, Derowegen wiltu mit vortheil ein Fehlstreich thun, das du ein andern daraus erholen möge[st],[1] so nim war. Wann du zü[!] einer Blös einhauwest, und dir dein widerpart versetzen will, das du den Hauw nit rüren sonder ablauffen last, und hauwest zu einer andern Blös zu, als zu einem exempel. Im zugang komm in rechten Zorn, und als bald du ihn kanst erlangen, so trit und Hauwe dem lincken Ohr zu biß an sein Schwerdt, in dem Hauw aber, ehe und denn es rüret, so erhebe den Knopff und laß die kling neben seiner Lincken fehl ablauffen,

und zuck umb den kopff, als dann Hauwe im zur andern seiten, aussen uber sein rechten Arm zu seinem Kopff.

  1. The "st" ligature is inverted.