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Difference between revisions of "Page:Gründtliche Beschreibung der Kunst des Fechtens (Joachim Meÿer) 1570.pdf/322"

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Bilde in der Figur C. gegen der Lincken hand anzeiget / zůgleich in solchem außschlagen spring wol aus gegen seiner Rechten seiten / vnd laß dein kling wider von seiner Wehr gegen deiner Lincken vmbschnappen in die Hůt des lincken Ochsens / doch nicht so hoch neben dir wie sonst / vnd stich also vber die Hand gerad vor dir hin gegen seinem gesicht / diser stich sampt dem aussprung můß behendiglich auff das ausschlagen (ehe es sich mit seiner Wehr wider erholet) volbracht werden.
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Bilde in der Figur C. gegen der Lincken hand anzeiget, zugleich in solchem außschlagen spring wol aus gegen seiner Rechten seiten, und laß dein kling wider von seiner Wehr gegen deiner Lincken umbschnappen in die Hut des lincken Ochsens, doch nicht so hoch neben dir wie sonst, und stich also uber die Hand gerad vor dir hin gegen seinem gesicht, diser stich sampt dem aussprung muß behendiglich auff das ausschlagen (ehe es sich mit seiner Wehr wider erholet) volbracht werden.
  
 
'''Ein anders.'''
 
'''Ein anders.'''
  
'''I'''M zůfechten als bald du dein gegenpart erlangen kanst / so Hauwe jhm in einem Ruck sein Wehr vnversehens von dir zůr seiten aus / aber in solchem ausschlagen schauwe das du dich nicht seiner wehr nach verfahrest / sonder behalt dein Wehr in guter sterck / vnd Stich eilents gerad für dir hin seinem gesicht / vnd das ehe er sich vom außschlagen erholet / Wann du jhm nun also vnversehens ausschlagest vnd nach stichst / so wirt er gehlingen wider vbersich fahren wóllen zů versetzen / darumb so hab acht in dem er vbersich auffehrt / das du jhm behendiglich seinem fürgesetzten Fůß hauwest.
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'''I'''M zufechten als bald du dein gegenpart erlangen kanst, so Hauwe ihm in einem Ruck sein Wehr unversehens von dir zur seiten aus, aber in solchem ausschlagen schauwe das du dich nicht seiner wehr nach verfahrest, sonder behalt dein Wehr in guter sterck, und Stich eilents gerad für dir hin zu seinem gesicht, und das ehe er sich vom außschlagen erholet, Wann du ihm nun also unversehens ausschlagest und nach stichst, so wirt er gehlingen wider ubersich fahren wöllen zu versetzen, darumb so hab acht in dem er ubersich auffehrt, das du ihm behendiglich zu seinem fürgesetzten Fuß hauwest.
  
 
'''Ein anders.'''
 
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'''O'''Der / so er sich mit keinem stuck abtreiben noch aus seinem vortheil bringen lassen wil / so hauwe jhm von beiden seiten kreutzweis vnderhalb seiner klingen nahet an seinem gefeß durch / dan mercke gleichwol vnderdes / wann er aus derselbigen seiner versatzung herfehret stechen /
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'''O'''Der, so er sich mit keinem stuck abtreiben noch aus seinem vortheil bringen lassen wil, so hauwe ihm von beiden seiten kreutzweis underhalb seiner klingen nahet an seinem gefeß durch, dan mercke gleichwol underdes, wann er aus derselbigen seiner versatzung herfehret zu stechen,

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Bilde in der Figur C. gegen der Lincken hand anzeiget, zugleich in solchem außschlagen spring wol aus gegen seiner Rechten seiten, und laß dein kling wider von seiner Wehr gegen deiner Lincken umbschnappen in die Hut des lincken Ochsens, doch nicht so hoch neben dir wie sonst, und stich also uber die Hand gerad vor dir hin gegen seinem gesicht, diser stich sampt dem aussprung muß behendiglich auff das ausschlagen (ehe es sich mit seiner Wehr wider erholet) volbracht werden.

Ein anders.

IM zufechten als bald du dein gegenpart erlangen kanst, so Hauwe ihm in einem Ruck sein Wehr unversehens von dir zur seiten aus, aber in solchem ausschlagen schauwe das du dich nicht seiner wehr nach verfahrest, sonder behalt dein Wehr in guter sterck, und Stich eilents gerad für dir hin zu seinem gesicht, und das ehe er sich vom außschlagen erholet, Wann du ihm nun also unversehens ausschlagest und nach stichst, so wirt er gehlingen wider ubersich fahren wöllen zu versetzen, darumb so hab acht in dem er ubersich auffehrt, das du ihm behendiglich zu seinem fürgesetzten Fuß hauwest.

Ein anders.

ODer, so er sich mit keinem stuck abtreiben noch aus seinem vortheil bringen lassen wil, so hauwe ihm von beiden seiten kreutzweis underhalb seiner klingen nahet an seinem gefeß durch, dan mercke gleichwol underdes, wann er aus derselbigen seiner versatzung herfehret zu stechen,