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Page:Gründtliche Beschreibung der Kunst des Fechtens (Joachim Meÿer) 1570.pdf/53
Schick dich in die Zornhůt / wirt denn auff dich von Oben her gehauwen / so trit mit dem Rechten fůß gegen deines widerparts seiten / vnd Hauw mit einer Zwirch das sit / kurtzer schneid vberzwerch zů gleich mit hinein / also das du sein Hauw auff die sterck deiner klingen / nahe bey deiner Kreutzstangen auffangest / vnd mit dem eussern theil deines Schwerdts sein Linck Ohr treffest / so hastu denn zůgleich versetzet vnd getroffen mit einander.
Was die andere Háuw mit welchen weder versetzt noch troffen wirt / als da ist der Kurtzhauw vnd Feler etc. werden eigentlich dem Fechten nit zůgerechnet / sonder nur per accidens oder zůfelliger weiß zůgegeben / den Mann damit zůuerfüren anzůreitzen / zornig zůmachen / vnd aus seinem vortheil zůtreiben / welches denn offtermals nicht ohn gefahr beschicht / kann derwegen damit kein versatzung auch nit beschehen.
Handtarbeit.
NAchdem bißher im ersten stuck des Fechtens / beide von den Legern vnnd Háuwen gnugsamer bericht gethan / vnd die also ferr kommen / das du dem Mann durch dieselben vnder das Schwerdt kommen / so erhebt sich erst der Rechte ernst vnd streit / wie du nemlich mit allerley Mittel arbeit als Verfúhren / Nachreißen / Wechseln / Doplieren / Nachtrucken / ihn dermaßen treibest / engstigest vnd zwingest / damit du den Preiß so als ein ziel dahin alle Fechter begeren / gesteckt / mit geschwinder arbeyt erreichen vnnd erhalten mógest.
Denn es mit nichten gnug wol vnd recht haben anfangen / wo du nit gleichfals auch fúrsichtiglich nachtruckest / daran dann die gröste kunst gelegen / vnd alles hie in diesem Capitel der Handtarbeit begriffen. Dieweil aber dasselbig auff mancherley art geschehen muß / deren jeder sein sonderlich wort vnd art zů reden hat / will von nöten sein / von demselben was sie seyen / wie sie volzogen werden sollen / klerlich bericht zůthun vnd zůuerstendigen.