¶ Regel mit leren henden.
Wann dir einr begegnet mit einem schwerdt oder thesack oder anderer wehre / und du kein wehr hast / so schaw eben auff seinen streych / und tritt inn triangel / oder inn falschen trit / und greiff mit deiner rechten handt über sein rechte handt / und mit deiner lincken handt greiff ann seinn rechten elnpogen / nim ihm den schwangk / und schlaudern auff die erd.
Ein anders.
Wann dir einer zusticht mitt seinem thesacken von unden / so fall ihm mitt der lincken handt auff sein rechte handt / und halt die fest / und greiff mit deiner rechten verkerten handt unden inn sein messer / unnd wende ihm sein messer von unden auff mit der spitz gegen seinem leib / unnd lauff mit deiner brust hinden an das messer / so stichstu ihn mit seiner eygenen wehre.
Schlüssel.
Wann einer auff dich sticht / mitt einem messer / tolchen odder pfriemen / und du in deinen henden kein gewer hast / so stehe still / und leg deine arm creutzweiß über einander / vornen für dich / da raus magstu auffschliessen alle schloß / einer stech uff dich oben odder unden.
Bruch auß dem Schlüssel / mit lären henden.
Sticht dir einr von oben zu mit dem thesacken / so verker dein rechten handt / und fahe seinen rechten arm vorne bei seiner handt / und reib ihm den umb / und mit deiner lincken hand nim ihm das gewicht bei dem elnpogen / und schwing ihn auff die Erd.
Aber mit lären henden.
Wann dir einer unden zusticht / so begreiff ihm den arm mit be