oder Mantel mit deiner Lincken hand, inwendig bey deiner Lincken achseln, bey dem kragen oder uberschlag, ziech den vom leib, unnd wicklen den selbigen umb den Arm, Hauwet oder Sticht er dir als dann gegen deinem gesicht oder leib her, so fang ihm (mit einem zusprung under sein Wehr) sein hauw mit deinem Wehr auff, und in dem sein kling auff die deine im Hauwen noch rühret, so eyle mit deinem Lincken arm, sampt der Kappen auch an sein Wehr, und kanst ihm also mit deiner Kappen sein Wehr auffhalten mit nachfolgen, und bleiben, so lang biß du ihn nach deinem gefallen geletzt, getroffen, oder uberwunden hast.
Dises ist die beste Regel, das du ihm (wann einer auff dich Hauwet) sein streich mit deiner Wehr aufffangest, und in dem es noch rühret, mit deiner Kappen an sein klingen fallest, ihm dieselbige damit auffzuhalten, und dieweil schauwest, wo du ihn mit hauwen oder stechen ereylen kanst.
Bistu aber des umbwicklens fertig und gewiß, so versetze ihm seinen hauw, mit deiner Kappen, unnd Hauwe ihm dieselbige weil, eben in dem du noch also versetzest, zu nechsten Blöß.
Ein anders.
WAnn du dein Wehr (dar zu genötiget) gezogen hast, so fasse dein Kappen oben bey dem kragen, unnd halte die mit undersich gehencktem Arm, neben deiner Lincken seiten, merck in dessen fleissig, als bald er herhauwet so schlage ihm dein Kappen von uberzwerch umb sein herfliegende klingen, und als bald du ihm sein klingen außgeschlagen hast, so Hauwe im oberhalb derselbigen zum Kopff, wie dir solches die kleinern bossen in hievor getruckter Figur zur Rechten hand anzeigen.
Wie du dich mit einer Handgewehr, gegen einem Knebelspieß oder dergleichen gewehr halten solt.
DEm thu also, wann du von einem mit einem Knöbelspieß ubereylt und uberlauffen wurdest, so führe dein gewehr, nach dem du die in eil gezuckt hast, zur Rechten in die Underhut, also das du mit dem Lincken Fuß vor standest, und nim wahr, als bald und in dem er von Oben auff dich herschlecht, so springe ihm wol under sei=