Wiktenauer logo.png

Page:Cod.Guelf.125.16.Extrav. 9v.png

From Wiktenauer
Jump to navigation Jump to search
This page contains changes which are not marked for translation.

This page has been proofread, but needs to be validated.

Item, ein Schildt der auff jeder seiten hat 3. Spitzen, und alß lanck alß ein mann ist.

Item, auch soll ieder haben ein Grißwartten, und der Kampff soll geschehen auff dem Schotten Anger, und in einem Kreiß, und derselb Kreiß soll 20. Schue weit seyn, um und um sunbel [?], und darum ein ander Kreiß vier Schue von dem innern Kreiß, auch um und um, die beyde Kreiß solle belegt seyn mit Stroh, und in dem äußersten Kreiß sollen stehn der Schultheiß mit dem Gericht, und sollen getheilt seyn in 4. orthe, gegen ein ander Creützweiß, daß Sie mügen mit großer Achtung zu sehen, daß ieder Parthey mit ihrem Grießwartten gleich geschehe.

Item, mann soll jedem Kämpffer in den Kreiß setzen ein stuhl an sein Eingang, darauff er sitzen mag alß lange biß erkandt wird mit Urtheil, wie er umgehe, und wenn er auffstehen soll zu dem Kampff zu gehen.

Item, dem Kläger soll mann zu vor an zu recht erkennen, so er in dem Kreiß ist, und ob er sich nieder auff den Stuhl gesetzt hat mit recht, daß er müg auffstehn, und 3. stund im Kreiß um und um gehen, und über Bant ruffen schreien und sagen, und aller männiglichen bitten, daß sie ihm helffen Gott bitten zu helffen, alß er war und recht habe, gegen seinen Wiedersacher, als die Klag gelaut hat