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das alles2 du1 veracht hast, und auf solche forderung außen blieben, und Unserm Gebot wiedersetzig und ungehorsam gewesen, und noch bist, Uff das Urtheilen wir und Ächten wir dich, und nehmen dich von und auß allen rechten, und setzen dich in alles unrecht, und wir theilen dein Ehliche Hauß Frau Wirthin, zu einer wissentlichenhafftigen Witben, deine Kinder zu Ehhafftigen Waisen, deine Lehn deinem Herrn von dem sie zu Lehn rühren, dein Erb und Eigen deinen ErbenKindern dein Leib und fleisch den Thieren in den Wäldten, den Vögeln in den Lüfften, und den Füchßen in den Wegen. Wir erlauben dich auch männiglich uff allen Strassen, und wo ein jeglich mann Fried und Geleitt hat, da soltu keins haben, und wir weisen dich über die vier Straßen der Welt in dem Nahmen deß Teuffels, bey den Eyden in der Sach.

Drauff bitt ihn der Kläger mit Fürsprechen zu fragen: Ob mann in solcher Acht nicht billig Briefe und Urkundt soll geben. Deß fragt mein Herr, die Ritter, und es wird ihm[1] ertheilt.

  1. Mit Einfügemarke kenntlich gemacht. Marked by insertion sign. von den Rittern / also