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Difference between revisions of "Page:Sienza e pratica d'arme (Johann Joachim Hynitzsch) 1677.pdf/125"

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verwendet hat, um sich zudekken und den Feind auswendig im Tempo da er ihn wolte an die Klinge gehen zutreffen: Welches denn auch richtig were angangen, wenn der Treffende ihm hette wollen pariren.
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Aber weil diesem bedauchte, er würde sich nicht schützen können, wenn er mit einer Klingen, so in der Fahrt des andern seine zufinden begriffen war pariren wolte, so ist er deswegen in seiner Bewegung fortgefahren und des Feindes Klinge welche cavirte gefolget, hat eine Contracavation gemachet, zugleich den Leib aus der Presenz voltiret, des andern seine Klinge frei unpariret fahren gelassen, und also ungehindert in dem Tempo, da die andere kam zuverletzen, getroffen.
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<section begin="5"/>Aber weil diesem bedauchte, er würde sich nicht schützen können, wenn er mit einer Klingen, so in der Fahrt des andern seine zufinden begriffen war pariren wolte, so ist er deswegen in seiner Bewegung fortgefahren und des Feindes Klinge welche cavirte gefolget, hat eine Contracavation gemachet, zugleich den Leib aus der Presenz voltiret, des andern seine Klinge frei unpariret fahren gelassen, und also ungehindert in dem Tempo, da die andere kam zuverletzen, getroffen.<section end="5"/>
  
'''Von einem auswendigen Qvarta Stosz. No. 32.'''
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'''N'''Ach der Ordnung folget nun No. 32. ein anderer Qvarta -Stosz welcher auswendig anguliret wieder eine Terza gemachet ist, und kan geschehen sein, dasz da sich beide einwendig befunden haben der Getroffene in der angulirten Terza beliegen blieben, und der andere dieses seine Klinge stringiren wollen; Als aber der
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'''N'''Ach der Ordnung folget nun No. 32. ein anderer Qvarta -Stosz welcher auswendig anguliret wieder eine Terza gemachet ist, und kan geschehen sein, dasz da sich beide einwendig befunden haben der Getroffene in der angulirten Terza beliegen blieben, und der andere dieses seine Klinge stringiren wollen; Als aber der<section end="6"/>

Revision as of 00:26, 13 August 2020

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verwendet hat, um sich zudekken und den Feind auswendig im Tempo da er ihn wolte an die Klinge gehen zutreffen: Welches denn auch richtig were angangen, wenn der Treffende ihm hette wollen pariren.

Aber weil diesem bedauchte, er würde sich nicht schützen können, wenn er mit einer Klingen, so in der Fahrt des andern seine zufinden begriffen war pariren wolte, so ist er deswegen in seiner Bewegung fortgefahren und des Feindes Klinge welche cavirte gefolget, hat eine Contracavation gemachet, zugleich den Leib aus der Presenz voltiret, des andern seine Klinge frei unpariret fahren gelassen, und also ungehindert in dem Tempo, da die andere kam zuverletzen, getroffen.

Von einem auswendigen Qvarta Stosz. No. 32.

NAch der Ordnung folget nun No. 32. ein anderer Qvarta -Stosz welcher auswendig anguliret wieder eine Terza gemachet ist, und kan geschehen sein, dasz da sich beide einwendig befunden haben der Getroffene in der angulirten Terza beliegen blieben, und der andere dieses seine Klinge stringiren wollen; Als aber der