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Difference between revisions of "Page:Gründtliche Beschreibung der Kunst des Fechtens (Joachim Meÿer) 1570.pdf/9"

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Dieweil dem nun also / das bey vnd neben dem Geschütz / auch andere zum Kriegdienstliche Rústung / waffen vnd gewhr / jetziger zeit gleich sowol / als beyvnsern voreltern / von nóthen / vň aber /wie menigklichen bewust / nicht allein gute Rústung / Waffen vnd Gewehr / als Harni-sch / - Panzer / Swerdt / Helleparthen / Spiesse / vnd dergleichen zugehóre / sonder vil mehr einer täglichen übung / dieselbigen zu einem vortheil / vň des feindts abbruch vnd nachtheil / recht wol vnd geschicklich zugebrauchen / hierzu ganz vnd gar notwndig zu lehrnen sein will. Wie dann die tägliche erfahrung / das manchem seine Rústung / Waffen vnd Gewehr (wann er auch zum besten damit versehen / weißst sich aber nicht darein zuschicken / noch sich damit bedechtlich zu befendieren ) mehr hinderlich / dann zur beschútzung seines Leibs vnd Lebens / erschießlich oder fúrstendig werden.
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<section begin="1"/>Dieweil dem nun also, das bey und neben dem geschütz, auch andere zum Krieg dienstliche rüstung, waffen und gewehr, jetziger zeit gleich so wol, als bey unsern voreltern, von nöthen, Und aber, wie meniglichen bewust, nicht allein gute rüstung, waffen und gewehr, als Harnisch, Pantzer, Schwerdt, Helleparthen, Spiesse, und dergleichen zugehöre, sonder vil mehr einer teglichen übung, dieselbigen zu eignem vortheil, und des feindts abbruch und nachtheil, recht wol und geschicklich zugebrauchen, hierzu gantz und gar notwendig zu lehrnen sein will. Wie dan{{dec|u|n}} die tägliche erfahrung, das manchem seine rüstung, waffen unnd gewehr (wann er auch zum besten damit versehen, weiß sich aber nicht darein zuschicken, noch sich damit bedechtlich zu defendiern) mehr hinderlich, dann zur beschützung seines leibs und lebens, erschießlich oder fürstendig werden.<section end="1"/>
  
Vnd sich aber solche Ritterliche (wie auch alle andere Künst ) schwerlich im aler rechtvn fruchtbarlich begreiffen vnd lehrnen lassen / so haben zwar verstendige vnd Adelmessige personen / bey allen Vólckern / vnd zu jeder zeit / sich dahin beflissen / das ihre auffwachsende jugent / neben andern freyen gůten vnd zut erbar vnnd Mannlicheit angehórigen Tugenden / auch in diser Ritterliché kunst / wie man allerhand Rústung vň Gewehr / beyde zu Roß vnd zu fůß / geschicklich gebrauchen solle / nach notturfft vnderricht werden móchten / wie sollichs die alte glaubwirdige geschicht Búcher aller Vólcker / fúrnemlich aber die Rómischen Historien / klar ind lauter vermelden vnd zuerkennen geben / darauß dann souil eruolgt / das bey sollichen Völdern vil dapffer Rittermessiger Helden vnd theüwre Beschirmer das Vatterlandts / auffkomen vnd erzogen worden / ist auch die nutzbarkeit angewendtes fleiß noch in der jugent / ehe dann sie das volkommen manliche alter erzeicht / herfür getrungen / wie dann sollichs fúrnemlich am Scipione Affricano erschienen / Nem=
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<section begin="2"/>Und sich aber solliche Ritterliche (wie auch alle andere künst) schwerlich im alter recht unnd fruchtbarlich begreiffen un{{dec|u|d}} lehrnen lassen, so haben zwar verstendige und Adelmessige personen, bey allen völckern, un{{dec|u|d}} zu jeder zeit, sich dahin beflissen, das ire auffwachsende jugent, nebe{{dec|u|n}} andern freyen guten und zur erbar und Mannlicheit angehörigen tugenden, auch in diser Ritterlichen kunst, wie man allerhand Rüstung und gewehr, beyde zu Roß und fuß, geschicklich gebrauchen solle, nach notturfft underricht werden möchten, Wie sollichs die alte glaubwürdige geschicht Bücher aller völcker, fürnemlich aber die Römischen Historien, klar und lauter vermelden und zu erken{{dec|u|n}}en geben, daraus dan{{dec|u|n}} sovil ervolgt, das bey sollichen völckern vil dapffer Rittermessiger Helden und theüwre beschirmer des Vatterlands, auffkom{{dec|u|m}}en und erzogen worden, ist auch die nutzbarkeyt angewendtes fleiß noch in der jugent, ehe dann sie das volkommen manliche alter erreicht, herfür getrungen, wie dan{{dec|u|n}} sollichs fürnemlich am Scipione Affricano erschienen, Nem=<section end="2"/>

Revision as of 20:30, 25 March 2021

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Dieweil dem nun also, das bey und neben dem geschütz, auch andere zum Krieg dienstliche rüstung, waffen und gewehr, jetziger zeit gleich so wol, als bey unsern voreltern, von nöthen, Und aber, wie meniglichen bewust, nicht allein gute rüstung, waffen und gewehr, als Harnisch, Pantzer, Schwerdt, Helleparthen, Spiesse, und dergleichen zugehöre, sonder vil mehr einer teglichen übung, dieselbigen zu eignem vortheil, und des feindts abbruch und nachtheil, recht wol und geschicklich zugebrauchen, hierzu gantz und gar notwendig zu lehrnen sein will. Wie dann die tägliche erfahrung, das manchem seine rüstung, waffen unnd gewehr (wann er auch zum besten damit versehen, weiß sich aber nicht darein zuschicken, noch sich damit bedechtlich zu defendiern) mehr hinderlich, dann zur beschützung seines leibs und lebens, erschießlich oder fürstendig werden.

Und sich aber solliche Ritterliche (wie auch alle andere künst) schwerlich im alter recht unnd fruchtbarlich begreiffen und lehrnen lassen, so haben zwar verstendige und Adelmessige personen, bey allen völckern, und zu jeder zeit, sich dahin beflissen, das ire auffwachsende jugent, neben andern freyen guten und zur erbar und Mannlicheit angehörigen tugenden, auch in diser Ritterlichen kunst, wie man allerhand Rüstung und gewehr, beyde zu Roß und fuß, geschicklich gebrauchen solle, nach notturfft underricht werden möchten, Wie sollichs die alte glaubwürdige geschicht Bücher aller völcker, fürnemlich aber die Römischen Historien, klar und lauter vermelden und zu erkennen geben, daraus dann sovil ervolgt, das bey sollichen völckern vil dapffer Rittermessiger Helden und theüwre beschirmer des Vatterlands, auffkommen und erzogen worden, ist auch die nutzbarkeyt angewendtes fleiß noch in der jugent, ehe dann sie das volkommen manliche alter erreicht, herfür getrungen, wie dann sollichs fürnemlich am Scipione Affricano erschienen, Nem=