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Page:Gründtliche Beschreibung der Kunst des Fechtens (Joachim Meÿer) 1570.pdf/345
Ein anders.
HAuwet einer auff dich von Oben, so springe ihm abermals wol under seinen streich, unnd fange ihm den mit uberzwercher und von unden ubersich gewendter klingen, nahet bey seinem Gefes (wie vor) auff, und greiff mit deiner lincken Hand (dieweil sein streich auff dein klingen felt und glützt) under deiner durch an seines Wehrs knopff, und wende in dessen dein klingen auswendig uber die seine, und truck im dieselbige undersich gegen im, zeihe also mit deiner Lincken hand sein knopff zu dir, und truck mit deiner Wehr sein klingen von dir gegen seinem leib, wie dir solches mit dem oberen und eusseren Bilde gegen der Rechten hand in obgedachter Figur G. fürgemalet ist, und magst ihm also die Wehr nemen, und ihn mit deiner oder seiner Wehr letzen, nach gelegenheit und gefallen.
Ein anders.
UNderlauffe ihm seinen Oberhauw, und versetze ihm den wie nechst gelehrt, also das du ihm abermals auff dein klingen entpfangest, wie du solche versatzung in hienach getruckter Figur I. zur Rechten hand oben sehen kanst, in dem du aber noch also versetzest, wende dich mit deiner Lincken seiten zu ihm, und ergreiffe ihm seinen Arm bey dem handgleich, eben auff solche weis wie dir das Bild welche wie jetz gelehrt, versetzt hat, anzeigt, halt den starck, und wende ihm den in einem Riß undersich gegen deiner Lincken umb, so bricht ihm der Arm, oder er muß sich gar sehr fürsich bucken, thut er das, so greiff mit deinem knopff in die büge seines Elenbogens, Reiß damitzu dir auff dein Rechte seiten, so felt er fürsich auff sein gesicht.
Merck wann du ohne Wehr von einem andern mit einer Handgewehr uberlauffen oder angerendt wurdest, und du ihme in keinen weg mehr ungeletzt entweichen kanst, so schlage dein beide hend kreutzweis uber ein ander, die Rechte uber dein Lincke, und schauwe wie du ihm aus einem Hauw entspringest oder außweichest, also das er vor dir fehl hauwe, in dem aber das sein hauw gleichsam noch zur erden fellet, so spring eylents zu ihm, auff das du ihm eben in dem er wider zu einem andern streych auffzeucht, under sein Wehr kommest, unnd ergreiff ihm eylents den Rechten Arm zwischen deine beide hend, unnd wende ihm den behend in einem ruck auff dein Rechte seiten undersich umb, behalt ihm sein hand also mit deiner Lincken, und mit der Rechten verkehrten hand ergreyffe