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Page:Gründtliche Beschreibung der Kunst des Fechtens (Joachim Meÿer) 1570.pdf/153

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zuuor im Schwerte, als hierzu dienstlich, gespart verblieben, damit nicht so zur sache gehoͤrig, vnderlassen werde, vollends verrichten.

Zum vierdten, will ich ein notwendige nutzliche Lehr vnd vermanung vom Versetzen, vnd wie man die Haͤwe zu dreyerley nutz vnderschiedlichen gebrauchen solle, hinnan hencken, vnnd letzlich, nach dem nuhn alle nottwendige zum Dusacken fechten dienstliche stucke verhandlet, will ich ein Laͤger nach dem anderen fürnemen, vnd wie du auß der selbigen jedem, so du inn vollem Fechten oder durch verhawen inn deren eins kommen werest, fechten solt, durch mancher hand exempel dargeben, auch wie die bißher gelehrte stucke zusamen zusetzen, das ein gantz fecht stuck daraus zumachen, richtig beschreiben.