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Page:Ein new Kůnstliches Fechtbuch im Rappier (Michael Hundt) 1611.pdf/191

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89. Kömpt einer an E.G. mit einem Knebelspies, es sey auff dem Lande, ider wo es wolle, und wil nach E.G. Schlagen oder stossen, und E.G. haben nicht mehr als das Rappier bey sich, so sehen E.G. und geben fleissig achtung auff den Schlag, hebt er den Arm mit dem schlagen hoch in die höhe auff, so unterlauffen ihme E.G. den Spieß, und werden sein mechtig ihn auszuringen, wo nicht, so sezen E.Gn. ihm das Rappier an den Leib, zu erhaltung Leibes und Lebens, oder was E.G. mit einem solchen Feinde sol fürnemen, muß wol in acht genomment werden.