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Difference between revisions of "Page:Gründtliche Beschreibung der Kunst des Fechtens (Joachim Meÿer) 1570.pdf/250"

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Inhalt des Fechtens im Rappier / vnd in was Ordnung solches dar gethon vnd beschrieben wirt.

Cap. 1.

SOviel das Rappierfechten welches jetziger Zeit ein sehr notwendige vnd nútzliche úbung ist / anlanget / ist kein zweyffel das es bey den Teutschen / ein newe erfundene vnnd von andern vólkern zů vns gebrachte vebung ist / dann obwol bey vnsern voreltern in ernstlichen sachen / gegen dem gemeinen feinde / das stechen auch zůgelassen / so haben sie doch solches in schimpflichen vebungen nicht allein nit zůgelassen / sondern auch solches in keinen weg iren zůsamen geschworen Kriegsleuten / oder andern so ausserhalb des gemeinen feindts zwitráchtig zůsammen gerathen / gestatten wóllen / welches dann noch heutiges tags bey ehrlichen Kriegsleuten / vnnd anderen Burgerlichen Teutschen gehalten werden solle / Derhalben were das Fechten jm Rappier ein vberfluß / wo nicht durch beywonnunge frembder vólcker / das stechen wie auch vil andere sitten so den alten Teutschen vnbekandt / bey vns eingewurzelt weren / Dieweil aber solche frómbde gebreuch sich bey vns von tag zů tag an vilen orten mehren / ist nun mehr auch von nóten gewesen / das vns nicht allein solche außlendiche vnd frembde gewonheit der vólcker offenbar vnnd bekandt seyen / sondern das wir vns deroselbigen nicht weniger als sie (so viel zů notwendiger gegenwehr dienslich) úben vnd geschickt machen / auff das wir ihnen (wann es von nóten sein wirt) vns zů beschirmen desto fúglich begegnen vnd obsigen kónnen.

Derhalben will ich mir das Rappierfechten / so vil ich von gedachten vólckern erlernt vnnd