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Page:Gründtliche Beschreibung der Kunst des Fechtens (Joachim Meÿer) 1570.pdf/153

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zuvor im Schwerte, als hierzu dienstlich, gespart verblieben, damit nicht so zur sache gehörig, underlassen werde, vollends verrichten.

Zum vierdten, will ich ein notwendige nutzliche Lehr und vermanung vom Versetzen, und wie man die Häwe zu dreyerley nutz underschiedlichen gebrauchen solle, hinnan hencken, unnd letzlich, nach dem nuhn alle nottwendige zum Dusacken fechten dienstliche stucke verhandlet, will ich ein Läger nach dem anderen fürnemen, und wie du aus der selbigen jedem, so du in vollem Fechten oder durch verhawen in deren eins kommen werest, fechten solt, durch mancher hand exempel dargeben, auch wie die bißher gelehrte stucke zusamen zusetzen, das ein gantz fecht stuck daraus zumachen, richtig beschreiben.