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Difference between revisions of "Page:Der Altenn Fechter anfengliche kunst (Christian Egenolff) 1531-1537.pdf/62"

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'''Fechten im Bucklier oder Rodeln.'''
 
'''Fechten im Bucklier oder Rodeln.'''
  
Die Erst Regel mit dem Bucklier / auß dem oberhaw. Wann du den oberhaw treibst zu dem man / so setze deinen knopff innwendig auff deinn schilt zu deinem daumen / und stich ihm vonn unden auff zu seinem gsicht / und wind gegen seinem schwerdt / unn laß überschnappen. Das geht zu beden seitten.
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'''Die Erst Regel mit dem Bucklier / auß dem oberhaw.'''
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Wann du den oberhaw treibst zu dem man / so setze deinen knopff innwendig auff deinn schilt zu deinem daumen / und stich ihm vonn unden auff zu seinem gsicht / und wind gegen seinem schwerdt / unn laß überschnappen. Das geht zu beden seitten.
  
 
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Revision as of 02:21, 7 December 2018

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rechten beyn / Hawt er zu deinr lincken blösse / In des biege auff dein lincke / Spring wol uff ihn / leg dein handt vest an sein rechte / far mit dem ghültz innwendigs übers glenck seinr rechten handt / reiß starck zur rechten.

Bruch.

Hat er dein handt also beschlossen / so sencke dein messer gegen seiner lincken seitten uff das seine / far mit deim lincken arm über bede messer / reiß zur lincken / so nimpst ihms messer.

Fechten im Bucklier oder Rodeln.

Die Erst Regel mit dem Bucklier / auß dem oberhaw.

Wann du den oberhaw treibst zu dem man / so setze deinen knopff innwendig auff deinn schilt zu deinem daumen / und stich ihm vonn unden auff zu seinem gsicht / und wind gegen seinem schwerdt / unn laß überschnappen. Das geht zu beden seitten.

II.

Auß dem Underhaw. Wann er dir oben zu hawt von seiner rechten achseln / so wind gegen ihm auff dein lincke seitten / gegen deinem schilt / so stehstu in zweyen schilten / unnd wind dann auff dein rechte seitten / und greiff ihm nach dem maul / weret er das / und hebt seinn schilt / so nim das linck beyn / Das geht auch zu beiden deitten.

III.

Auß dem Wechselhaw. Streich von der lincken seiten auß dem Bucklier / fast übersich in sein schwerdt / und hawe ihm dann von der lincken seitten zum haupt / und wind bloß / und stoß ihm nach dem maul / hebt er mit dem schilt und schwert / und weret das / haw lang nach seinem rechten beyn / Brauchs zu beden seiten.

IIII.

Auß dem Mittelhaw. Mach die Zwir zu beden seiten / und